Ich habe dem Versanddienstleister eine Abstellgenehmigung erteilt, mein Paket ist aber nicht da, obwohl es angeblich zugestellt wurde. Was kann ich jetzt machen?

Nach dem Erteilen der Abstellgenehmigung liegt die Haftung ganz allein bei Ihnen als Paketempfänger. Sie haften selbst für gestohlene oder verlorene Sendungen und können vom Paketdienst oder von uns als Verkäufer/Absender keinen Schadenersatz fordern.
Sie sind als Empfänger dann in der Beweispflicht, die Schuld des Paketdienstes am Verlust des Pakets nachzuweisen – das ist in der Praxis extrem schwierig.
Unzuverlässigen Paketdiensten sollten Sie deshalb keine Abstellgenehmigung erteilen.

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